Lernrückstand ist keine Voraussetzung für Förderung

Das Kultusministerium hat klargestellt: Für einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich EMS muss kein Lernrückstand vorliegen.

Vor knapp fünf Jahren wurde für das Entscheidungsverfahren über einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung das „Doppelkriterium“ eingeführt. In der Praxis hat das häufig zur Folge, dass der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung nicht festgestellt wird – in der Annahme, dass wie bei der Feststellung des Förderbedarfs Lernen ein Lernrückstand von i.d.R. zwei Jahren erforderlich ist.

Vertreter/innen des Kultusministeriums haben dies auf einer Sitzung des HPRS im Juni 2026 eindeutig verneint. Die Begründung: Schüler/innen mit dem Förder­schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (EMS) werden lernzielgleich unterrichtet; ein Lernrückstand als Voraussetzung für die Feststellung des Förderbedarfs wäre daher widersinnig.

Tatsächlich heißt es in den Hinweisen des HMKB nur, dass „die tatsächlich erbrachten schulischen Leistungen fachübergreifend signifikant vom grundsätzlich vorhandenen Lernpotenzial abweichen“ müssen. Von „zwei Jahren“ ist nicht die Rede. Die HMKB hat angekündigt, den Sachverhalt gegenüber Schulleitungen und gegebenenfalls BFZ-Leitungen klarzustellen.

Mehr Schüler/innen mit Förderbedarf und in VM

Auch die starke Zunahme der Schüler/innen mit Förderbedarf spielte auf dieser HPRS-Sitzung eine Rolle: In diesem Jahr kommen rund 450 neue Schüler/innen mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung an die Förderschulen, im kommenden Jahr werden es weitere ca. 500 sein. Die Frage, mit welchen Lehrkräften der Personalbedarf gedeckt werden soll, beantwortete das HMKB mit Verweis auf Quereinstiegsmaßnahmen. Zudem ist geplant, BFZ-Lehrkräfte aus den Regelschulen abzuziehen.

Das Kultusministerium betonte auf Nachfrage, dass es entgegen anderslautender Gerüchte keinerlei Anweisungen gebe, den Förderbedarf Geistige Entwicklung möglichst nicht mehr festzustellen. Zudem informierte das HMKB, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler, für die „vorbeugende Maßnahmen“ (VM) ergriffen werden, mit 42 000 in diesem Jahr einen neuen Höchststand erreicht hat.

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