Beihilfe-Bescheide: Post geht jetzt an die Schule

Seit 1. Mai gilt: Beihilfe-Bescheide werden an die dienstliche Adresse zugestellt, wenn die Rechnungen per Post eingereicht wurden.

Wer Rechnungen für die Beihilfe-Stelle in Papierform einreicht, bekommt den Bescheid seit dem 1. Mai 2026 nicht mehr per Post nach Hause. Dieser wird seitdem ausschließlich an die dienstliche Adresse – also an die Schule – zugestellt.

Pensionärinnen und Pensionäre sind von der Regelung ausgenommen, an langzeiterkrankte oder beurlaubte Beamtinnen und Beamte (z. B. Kolleginnen und Kollegen in Elternzeit) werden die Schulen die Bescheide weiterleiten (müssen).

Über diese Neuerung wurden die Schulämter vor den Osterferien vom zuständigen Regierungspräsidium Kassel informiert, allerdings hat sie sich offenbar noch nicht bis an alle Schulen und in den Kollegien herumgesprochen.

Wer Rechnungen digital einreicht, bekommt den Bescheid auch digital zurück – an die selbst hinterlegte E-Mail-Adresse.

 

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