Ab dem Schuljahr 2026/27 können Schulen einen Religionsunterricht anbieten, der sowohl katholische als auch evangelische Inhalte vermittelt.
Die evangelische und die katholische Kirche haben sich auf einen „konfessionell-kooperativen“ Religionsunterricht verständigt, der neben der großen Schnittmenge beider Konfessionen auch katholische und evangelische Anteile haben soll.
Dem entsprechenden Erlass zufolge können Schüler/innen beider Konfessionen „für einen Zeitraum von mindestens zwei Schuljahren zu konfessionell-kooperativen Lerngruppen zusammengefasst werden“. Diese müssen von Lehrkräften beider Konfessionen unterrichtet werden, die sich z.B. halbjährlich oder jährlich abwechseln.
Wie das Kultusministerium im Hauptpersonalrat mitteilte, können Schulen diese neue Form des Religionsunterrichts ab dem kommenden Schuljahr ausprobieren. Interessierte Schulen müssen den Religionsunterricht beim zuständigen Schulamt beantragen, Voraussetzung ist die Zustimmung aller Gremien. Der gemischt-konfessionelle Religionsunterricht bleibt bestehen.
Hessen ist dann das einzige Land mit drei unterschiedlichen Formaten für die Religionsunterricht.
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