Verfassungsgemäße Besoldung: Anpassung lässt auf sich warten

Unabhängig von der aktuellen Tarifrunde machen sich dbb Hessen und VBE Hessen auch für die Bezahlung der verbeamteten Lehrkräfte stark.

Nicht nur um bessere Tarifgehälter ringt der dbb Hessen alle Jahre wieder. Auch für eine verfassungsgemäße Alimentation der verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, insbesondere durch Anhebung des Grundgehalts, macht sich unser Dachverband seit langem stark. Mehr als fünf Jahre lang klagte sich der dbb Hessen als einzige Gewerkschaft in Hessen durch die Instanzen und bekam letztlich vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof im November 2021 Recht.

Auf diesen Erfolg sind auch die jeweils 3-prozentigen Steigerungen der Besoldung von Beamtinnen und Beamten im April 2023 und im Januar 2024 zurückzuführen. Ebenso sind den erfolgreichen Klagen u.a. folgende Anpassungen zu verdanken: Erhöhung der Mehrarbeitsvergütungssätze, Erhöhung der Anwärtergrundbeträge, Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, Erhöhung des Familienzuschlags für das erste und zweite Kind um jeweils monatlich 100 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind um jeweils monatlich 300 Euro.

Doch diese Anpassungen der letzten Jahre haben noch nicht zu einer verfassungsgemäßen Alimentation geführt, weitere Schritte lassen seit längerem auf sich warten. Zwar hat Innenminister Roman Poseck Anfang 2026 angekündigt, in diesem Jahr endlich für eine verfassungskonforme Besoldung sorgen zu wollen – wohlgemerkt fast sechs Jahre nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Doch passiert ist bislang nichts. 

Daher empfehlen dbb und VBE Hessen bis auf Weiteres allen Kolleginnen und Kollegen, die dies noch nicht getan haben, vorsorglich bis zum Jahresende Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen, damit zu gegebener Zeit die besoldungs- und versorgungsrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden können.

 

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