Erlass ist endlich da: Stellen für UBUS-Koordinator(inn)en

Die Stellen für UBUS-Koordinatorinnen und Koordinatoren können endlich ausgeschrieben werden

Nachdem das Kultusministerium im Sommer 2025 die Aufgaben der neuen UBUS-Koordinatorinnen und Koordinatoren definiert hat, können nun endlich die Stellen ausgeschrieben werden. Der zugrunde liegende Erlass, der zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat auf sich warten lassen – eigentlich war damit gerechnet worden, dass die Stellen schon zum Beginn des aktuellen/laufenden Schuljahres besetzt werden können.

Wie wir bereits in unserer Mitgliederzeitschrift berichtet haben, werden jedem der vier Schulamtsverbünde je vier Stellen für Koordinator(inn)en zugewiesen. Sie sollen möglichst verschiedene Schulformen abdecken.

Zu den Aufgaben der Koordinator(inn)en gehört u.a., sowohl das Staatliche Schulamt als auch die UBUS-Kräfte zu beraten und zu unterstützen, sich untereinander zu vernetzen und mit den Schulträgern bzw. den Trägern der Jugendhilfe zusammenzuarbeiten. Durch den regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch und die daraus gewonnen Erkenntnisse soll die Arbeit der UBUS-Fachkräfte weiterentwickelt werden. 

Bewerben können sich UBUS-Fachkräfte mit passender Hochschulausbildung (Sozialpädagogik / Pädagogik / Soziale Arbeit) und mehrjähriger UBUS-Erfahrung im Aufsichtsbereich des ausschreibenden Staatlichen Schulamtes.

Die (vollen) Stellen sind bewusst nur mit halber Stelle  für die Arbeit als Koordinator/in (Vergütung E11) vorgesehen, da die Koordinator(inn)en auch noch in der Praxis an der Schule sein sollen.

 

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