Schul-ID: Nutzung doch nicht verbindlich!

Das Kultusministerium hat gegenüber dem Hauptpersonalrat Schule klargesgestelt, dass es keine Verpflichtung gibt, die Schul-ID zu nutzen.

Um die Schul-ID gab es in letzter Zeit einige Verwirrung und widersprüchliche Informationen. Daher hat der Hauptpersonalrat Schule (HPRS) in seiner jüngsten Sitzung das Kultusministerium um Klarstellung gebeten. Die Antwort: Es gibt keine Verpflichtung, die Schul-ID zu nutzen. Allerdings kommt die Verpflichtung bei manchen Aufgaben „durch die Hintertür“ – dann beispielsweise, wenn die Noteneingabe nur über den Zugang über die Schul-ID möglich ist. 

Bei dieser Gelegenheit wies der HPRS die Vertreter/innen des Ministeriums daraufhin, dass das Helpdesk in der Zeit der Noteneingabe überlastet war und es teilweise zu extrem langen Wartezeiten kam. Außerdem habe es beim Abrufen von Dienst-E-Mails über die Schul-ID Probleme gegeben, offenbar weil die Serverkapazitäten nicht ausreichen. In Anbetracht der Tatsache, dass längst noch nicht alle Schulen den Zugang über die Schul-ID nutzen, müssten die Kapazitäten hier perspektivisch unbedingt ausgebaut werden, stellten die HPRS-Mitglieder klar. 

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