Geld für multiprofessionelle Teams und neue „Schulhelfer/innen“

320 Schulen in Hessen - 80 davon bereits ab dem kommenden Schuljahr - sollen vom „Startchancen-Programm“ des BMBF profitieren. Geld fließt u.a. für multiprofessionelle Teams und organisatorische Unterstützung durch Schulhelfer/innen. 

320 Schulen in Hessen sollen vom „Startchancen-Programm“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) profitieren. Ab dem Schuljahr 2024/25 werden die ersten 80 Schulen durch Investitionen in die Lernumgebung, ein Budget für „bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung“ sowie ein Budget zur Stärkung multiprofessioneller Teams unterstützt. Die Grundlage für die Auswahl der Schulen ist der Sozialindex.

Das „Startchancen-Programm“ läuft 10 Jahre lang und soll helfen, „den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln“. Die Länder müssen zur Umsetzung des Programms dieselbe Summe zur Verfügung stellen wie der Bund (in Summe bis zu einer Milliarde pro Jahr), können aber bereits bestehende Maßnahmen (wie z.B. Zuweisungen durch den Sozialindex) in Anrechnung bringen. Mindestens 60 Prozent der ausgewählten Schulen müssen im Primarbereich liegen. 

0,5 bis 2 Stellen zusätzlich – je nach Schulgröße

Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) hat das Programm dem Hauptpersonalrat Schule kurz vor den Ferien vorgestellt und dabei auch genauere Informationen zur dritten Fördersäule (multiprofessionelle Teams) gegeben. So werden den ausgewählten Schulen je nach Größe der Schülerschaft 0,5 bis 2 Stellen zusätzlich zur Verfügung gestellt. 

Die Schulen können selbst entscheiden, ob sie z. B. eine Lehrkraft oder eine UBUS-Kraft (unbefristet) einstellen oder Schulhelfer/innen bzw. FSJ-Kräfte (befristet). Eine „Verrechnung der Wertigkeit“ der verschiedenen Professionen ist dabei nicht möglich, d.h. eine Schule kann sich nicht für die „günstigen“ Schulhelfer/innen entscheiden, in der Hoffnung, dann insgesamt vier Personen statt nur zwei „teuren“ Lehrkräften zu bekommen.

Diskussion um Schulhelfer/innen im HPRS

Diese Schulhelfer/innen, die von den Schulen künftig (vorerst befristet) eingestellt werden können, sorgten für Diskussionen in der HPRS-Sitzung. Denn dem Erlass-Entwurf aus dem HMKB zufolge brauchen sie über keinerlei fachliche und formelle Qualifikationen zu verfügen. Lediglich die Verständigung in deutscher Sprache muss gewährleistet sein und natürlich muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Darüber hinaus obliegt es der Schulleitung, über die „Eignung für diese Form der Unterstützung“ zu entscheiden.

Die Aufgaben, die die Schulhelfer/innen übernehmen sollen, sollen rein organisatorisch sein, von der Unterstützung von Lehrkräften z. B. durch Vorbereitung des Unterrichtsraums, Kopieren, Austeilen von Arbeitsblättern, Listenführung bis hin zur Unterstützung beim Einsatz von digitalen Endgeräten sowie dem Einsatz als „Hilfsaufsicht“. 

Klarstellung: keine pädagogische Unterstützung!

Den im HPRS vertretenen Fraktionen war dennoch eine Klarstellung wichtig, dass die Schulhelfer/innen, die im Zweifelsfall ohne jede pädagogische Erfahrung an die Schulen kommen, keine pädagogische Unterstützung leisten dürfen. So ist nun im Erlass festgehalten, dass die Schulhelfer/innen nicht nur nicht eigenständig betreuen, sondern auch keinesfalls unterrichten oder vertreten dürfen. 

Die Eingruppierung der Schulhelfer/innen erfolgt in Entgeltgruppe S2 oder S3 (2400-2600 Euro Stufe 1a). 

Weitere allgemeine Informationen zum Bundes-Programm sind hier zu finden.

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