Der VBE Hessen begrüßt ausdrücklich, dass der neue Leitfaden Zuständigkeiten im Umgang mit Gewalt klar benennt, z.B. dass die Staatlichen Schulämter betroffene Lehrkräfte unterstützen müssen.
Kurz vor Ostern ist endlich der Leitfaden zum Umgang mit Gewalt gegen Lehrkräfte an die Schule gegangen, den das Kultusministerium im Januar angekündigt hat – und auf den der VBE Hessen schon lange gedrängt hatte. Denn bereits seit 2016 weist der VBE regelmäßig auf das steigende Gewalt-Problem hin, zuletzt 2023 mit einer Studie, die neben Zahlen auch die dauerhaften Folgen für Körper und Seele der Betroffenen offenlegte.
Daher begrüßt der VBE Hessen ausdrücklich, dass nun ein schriftliches Konzept vorliegt, welches Zuständigkeiten benennt und für Transparenz im Vorgehen sorgt. Auf den ersten Blick mag der Leitfaden viele Selbstverständlichkeiten enthalten, die nun eben Schwarz auf Weiß festgehalten werden. Doch die Realität zeigte bislang, dass Rückendeckung und Unterstützung für die Betroffenen eben leider keineswegs selbstverständlich waren. Ganz im Gegenteil wurden Fälle von Gewalt häufig heruntergespielt oder totgeschwiegen, mitunter auch von Schulleitungen oder Staatlichen Schulämtern.
Grundsätzlich signalisiert der Handlungsleitfaden den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen, dass Gewalterfahrungen nicht zu ihrem Berufsbild gehören und dass sie damit nicht allein gelassen werden. Zentral ist dabei aus Sicht des VBE Hessen die Zusicherung, dass „die Staatlichen Schulämter betroffene Lehrkräfte im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht unterstützen“. „Auch wenn die Staatlichen Schulämter aus rechtlichen Gründen nicht als Rechtsbeistand auftreten dürfen, ist damit doch klar, dass sie eine zentrale Anlaufstelle für die Betroffenen sind. Dies kann helfen, dass Betroffene Mut fassen und sich der Schulleitung anvertrauen und dass diese und letztlich auch die Schulaufsicht ihrer Verantwortung nachkommen“, kommentiert der VBE-Landesvorsitzende Stefan Wesselmann.
Zudem enthält der Leitfaden den Hinweis, dass „…auch gegen nicht strafmündige Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren das Stellen einer Strafanzeige in Betracht kommen (kann).“ Diese Klarstellung hält der VBE Hessen für wichtig, wohl wissend, dass Kritiker darin eine „Kriminalisierung“ von Kindern und Jugendlichen sehen könnten. „Doch angesichts der Verrohung von Sprache und Umgangsformen an den Schulen müssen wir der Gewalt entschieden entgegentreten“, stellt Wesselmann klar.“ Gerade bei Schülern und Schülerinnen, die wiederholt auffallen, kann es perspektivisch hilfreich sein, dass bei einer Strafanzeige automatisch auch das Jugendamt informiert wird.
Den Schulleitungen wiederum werden mit den Kontaktdaten von Ansprechpersonen in Schulaufsicht und Schulpsychologie und der schematischen Darstellung der zu ergreifenden Maßnahmen nützliche Informationen geliefert.
Der VBE Hessen appelliert an die Schulleitungen, den Leitfaden an die Kolleginnen und Kollegen (und an den Personalrat) weiterzuleiten, damit alle über Möglichkeiten und Wege informiert sind – das würde bei Betroffenen die Hemmschwelle senken, sich an Vorgesetzte und Kolleginnen/Kollegen zu wenden.
Hinsehen statt wegschauen: Diese Botschaft sendet der Leitfaden in aller Deutlichkeit aus, und schon das ist aus Sicht des VBE Hessen nicht zu unterschätzen. Denn jeder Fall von Gewalt ist einer zu viel. „Der Leitfaden ist vor diesem Hintergrund ein guter Anfang. Nun hoffen wir im Sinne der Betroffenen, dass die Richtlinien auch angewandt werden“, resümiert Wesselmann.
Den Leitfaden haben wir in der Rubrik Nützliches für Schule & Beruf hinterlegt.