An allen öffentlichen Schulen in Hessen sollen ab diesem Schuljahr spezielle Beratungslehrkräfte Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch entwickeln. Dafür bekommen die Schulen eine zusätzliche Stunde zugewiesen.
Seit diesem Schuljahr sollen an allen öffentlichen Schulen in Hessen spezielle Beratungslehrkräfte für Gewaltprävention und zur Entwicklung von Schutzkonzepten gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zum Einsatz kommen. Grundlage hierfür ist das Hessische Schulgesetz, in das im Dezember 2022 die Schutzkonzepte neu aufgenommen wurden.
Die Schulen bekommen für diese neue Aufgabe eine zusätzliche Stunde zugewiesen, die „zweckgebunden zu nutzen ist“ – anders als beispielsweise für die Datenschutz-Beauftragten und die Schulsport-Koordinatoren, für deren Arbeit die Schulen Zeit aus dem Schuldeputat entnehmen müssen.
Der VBE Hessen begrüßt diese zusätzliche Zuweisung, ebenso die Tatsache, dass bereits eine Handreichung aus dem HKM vorliegt, auf der die Arbeit der neuen Beratungslehrkräfte aufbauen kann. Nach Angaben des HKM gibt es zudem Unterstützung durch die Staatlichen Schulämter und die Lehrkräfteakademie, u.a. zu systemischer Beratung, Prozessbegleitung und zur Konzeptentwicklung.
Die Handreichung wird aktuell überarbeitet, die bisherige Version findet sich hier.
Informationen zum Thema sind auch in einem Leitfaden der Kultusministerkonferenz enthalten, der im März 2023 erschienen ist.
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