Bei beruflich bedingten Reisen ins europäische Ausland müssen Lehrkräfte und andere „mitfahrende“ Kolleginnen und Kollegen die sogenannte A1-Bescheinigung mit sich führen. Darauf hat das Kultusministerium hingewiesen.
Bei beruflich bedingten Reisen ins europäische Ausland müssen Lehrkräfte und andere „mitfahrende“ Kolleginnen und Kollegen die sogenannte A1-Bescheinigung mit sich führen. Darauf hat das Kultusministerium hingewiesen. Die Bescheinigung dient als Nachweis dafür, dass in Deutschland aufgrund der Beschäftigung Versicherungsschutz besteht und es sich nicht um Schwarzarbeit handelt.
Die Regelung (§106 Abs. 1 SGB IV) ist zwar nicht neu, aber in der Praxis – also zum Beispiel bei Klassenfahrten, Fortbildungen und Schulpartnerschaften mit dem Ausland – wurde sie oft vernachlässigt. In letzter Zeit aber haben viele EU-Länder die Kontrollen verschärft, und wer keine A1-Bescheinigung vorweisen kann, muss schlimmstenfalls ein hohes Bußgeld zahlen.
Daher muss die A1-Bescheinigung ab sofort rechtzeitig vor Fahrtantritt beantragt werden, auch für kurze Einsätze von nur wenigen Tagen oder Stunden. Dies gilt sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für Beamtinnen und Beamte.
Ein Vordruck für die A1-Bescheinigung sowie Hinweise zum Ausfüllen und zu Regelungen für private Schulen sind laut Kultusministerium über die Staatlichen Schulämter an alle Schulen gegangen.
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