Ein wichtiger Hinweis für alle Personalräte: Durch die Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes sind nun u.a. die Vorgaben zur Dienstbefreiung und zu Informationsrechten unter anderen Paragraphen zu finden.
Ein wichtiger Hinweis für alle Personalräte: Durch die Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) im März 2023 haben sich einige Paragraphen verschoben.
So ist nun in §35 die Kostenübernahme geregelt (früher §42), die Dienstbefreiung für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen von Personalräten findet sich jetzt in §39 (zuvor § 40 Abs. 2 Satz 3). Die rechtliche Grundlage für das Monatsgespräch ist nun in §62 geregelt (vorher §60 Abs. 4 und 5). §61 behandelt die Informations- und Teilnahmerechte (vorher u.a. in §62 Abs.2 und Abs. 3), die Regelungen zu Beteiligungsverfahren finden sich jetzt unter §66 (vorher § 69 Abs. 1 und 2).
Neu geschaffen ist die Möglichkeit, Personalratssitzungen digital/hybrid durchzuführen – zu finden in §29 (3). Die neuen und alten Fundstellen der HPVG-Vorgaben werden aus einer Synopse ersichtlich, die auf der Homepage des Hessischen Innenministerium eingestellt ist.
Achtung: Unsere Broschüre zum HPVG, die bei unseren Publikationen zu finden ist, bezieht sich noch auf das alte Gesetz. Wir werden die Broschüre aber so bald wie möglich aktualisieren.
(Anmerkunge: Auf der Seite des Innenministeriums müssen Sie etwas nach unten scrollen, um die Datei mit der Synopse zu finden).
Foto: Brooke Cagle / unsplash